GDPR-Richtlinie – FlatLegit

Diese Richtlinie erklärt, wie FlatLegit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Nutzer mit Wohnsitz im EWR einhält.

1. Verantwortlicher

FlatLegit ist verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO.

2. Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur für spezifische und legitime Zwecke im Zusammenhang mit Immobiliendienstleistungen.

3. Einwilligung

Wenn gesetzlich erforderlich, holen wir vor der Datenverarbeitung Ihre ausdrückliche Zustimmung ein.

4. Rechte der Betroffenen

Sie haben das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung.

5. Auftragsverarbeiter

Wir setzen sorgfältig ausgewählte Auftragsverarbeiter ein und schließen mit diesen DSGVO-konforme Verträge ab.

6. Datenübertragungen

Datenübertragungen in Drittländer erfolgen nur bei Vorliegen geeigneter Garantien gemäß DSGVO.

7. Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter wurde bestellt und überwacht die Einhaltung der Datenschutzanforderungen.

8. Kontakt

Für DSGVO-Anfragen wenden Sie sich bitte an gdpr@flatlegit.com